Ab Donnerstag gilt die 2G Regelung beim Winterfunkeln Bad Sassendorf
Das heißt, wer geimpft oder genesen ist darf die Hütten und Gastronomiestände in der Fußgängerzone und im Kurpark besuchen. Dort wird stichprobenartig vom Ordnungsamt kontrolliert. Der freie Zugang zu den Geschäften, wie der Durchgang im Kurpark ist weiterhin für alle gewährleistet.
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind durch die Schultestungen befreit.
Für Schwangere mit Attest und mit Attest Ungeimpfte gilt die 3G Regelung.
Wer gerne malt oder anderweitig kreativ sein möchte ist immer herzlich in unserer Künstlerwerkstatt willkommen.
Das Heimatarchiv sucht Helferinnen und Helfer zum Aufbau des Archivs und freut sich über jede Unterstützung.
Wir freuen uns auf viele Bewerbungen.
Die einzelnen Kontaktdaten finden Sie unter dem Menüpunkt: Kontakt.
" Achte die Tradition, wie man mit ihr umgeht, gibt viel Auskunft über das menschliche und kulturelle Niveau einer Zeit. Es wäre ein verhängnisvoller Irrtum zu
glauben, man könne Bewährtes einfach deshalb verwerfen, weil es eine alte Erfahrung darstelle. Ist denn der menschliche Körper zu verwerfen, weil sein Bauplan alt ist? "
aus "Worte ins Leben" von Remigius von Reims
Heimat- und Kulturverein Bad Sassendorf e.V., Lohweg 28, 59505 Bad Sassendorf
E-Mail: moosbad@t-online.de